Freiwillige_aus_dem_ausland_header.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD)

  • Du hast Lust auf ein soziales Engagement im DRK Kreisverband Donaueschingen?
  • Du bist zwischen 18 und 26 Jahre alt?
  • Du möchtest anderen Menschen helfen?

Unterstütze unser Team in den verschiedenen Bereichen und bewerbe dich bei uns auf ein Freiwillig Soziales Jahr (FSJ) oder (BFD).

Welcher Bereich passt zu dir?

  • Krankentransport
  • mobiler Fahrdienst (Rollstuhlbusse, Schülerbegleitung, etc.)
  • Naturkindergarten
  • Ausbildung

Ansprechpartner

Frau
Sonja Geisert

Tel: 0771 83275-0
personal(at)drk-kv-ds.de

Dürrheimer Str. 2B
78166 Donaueschingen

Was wir bieten:

  • ein monatliches Taschengeld von bis zu 500 Euro pro Monat inklusiv Zuschlägen
  • die Möglichkeit Rettungssanitäter zu werden
  • das FSJ/ BFD kann als Wartezeit für ein mögliches Studium geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt
  • pädagogisches Begleitprogramm und Seminare
  • während des FSJ bleibt der Kindergeldanspruch bestehen
  • Urlaubsanspruch
  • die Möglichkeit Teil der weltweit größten humanitären Hilfsorganisation zu werden
  • ein dickes Plus in deinem Lebenslauf!

Du lernst deine eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfährst, wie deine Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft häufig, sich über den zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden. Du hast außerdem die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder sozialer Berufe kennen zu lernen.

Wir freuen uns auf Dich! Bewirb dich jetzt: Stellenbörse DRK Donaueschingen

Einführungstag FSJ / BFD Lehrgang 2023/2024

Am Einführungstag des diesjährigen FSJ/ BFD Lehrgangs konnten wieder viele viele fachliche und praktische Informationen vermittelt werden. Der Spaß kam natürlich auch nicht zu kurz.

Wir freuen uns gemeinsam auf ein erfolgreiches und lehrreiches Jahr.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen?

    Alle wichtigen Informationen rund um das FSJ sowie die Online-Bewerbung des DRK findest du bei unserem zuständigen Landesverband DRK Baden:

    https://drk-baden-freiwilligendienste.de/
    https://drk-baden-freiwilligendienste.de/freiwilligendienste/freiwilliges-soziales-jahr-fsj/bewerbung/

     

    Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

  • Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?

    Das DRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechende Einsatzstelle zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen DRK-Träger klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.

    Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eine Jahres. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK-Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Ob und in welchem Umfang Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt oder Geldersatzleistungen dafür gezahlt werden, ist bei dem jeweiligen DRK-Träger bzw. Einsatzstelle zu erfragen.

    Weitere Auskünfte erteilen die FSJ-Träger des DRK (siehe oben), die auch die Anmeldungen entgegen nehmen.

  • Wird das Freiwillige Soziale Jahr vergütet? Ist das FSJ mit Unterkunft?

    Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK Träger oder Einsatzstelle können eventuell Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.