Aufnahme und Abmeldung

In die Einrichtung aufgenommen werden kann jedes Kind ab 2,9 Jahren bis zum Schuleintritt, soweit das nötige Fachpersonal verfügbar und ein Betreuungsplatz vorhanden ist. Kinder mit körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen können gerne in die Einrichtung aufgenommen werden, wenn ihren besonderen Bedürfnissen entsprechend Rechnung getragen werden kann. Jedes Kind muss vor Aufnahme in den Kindergarten ärztlich untersucht werden und eine MMR Impfung vorweisen. (§20 Abs.8, Abs.9 Satz 1/6, Abs.13 Satz 1 IfsG) Die Anmeldung erfolgt über die zentrale Vormerkliste der Stadt Donaueschingen. Die Abmeldung erfolgt in Schriftform zum Ende des Monats und richtet sich nach der Kündigungsfrist im Betreuungsvertrag. Kinder, die im neuen Kindergartenjahr eingeschult werden, sind automatisch mit Beginn der Schließung im Sommer abgemeldet. Bei weiterem Betreuungsbedarf bis zum Schuleintritt, muss dieses bis April der Einrichtung bekannt gegeben werden. Bei wiederholten Verstößen der Vertragsinhalte kann der Träger Abmahnungen aussprechen bzw. den Vertrag kündigen.

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende